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Der Mittelstand profitiert

Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts

Durch die Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wird vor allem der Mittelstand entlastet. Im Kern wird das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) beibehalten und gegenüber den internationalen Rechnungslegungs-Standards gestärkt.

Einzelkaufleute von Verpflichtungen befreit

Laut BilMoG sind Einzelkaufleute, deren Umsatz 500.000 Euro und Gewinn 50.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, nicht mehr verpflichtet zur 

  • Buchführung, 
  • Inventur und
  • Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften.

Schwellenwerte erhöht

Welche Informations-Pflichten für ein Unternehmen gelten, ist abhängig davon, ob es als klein, mittelgroß oder groß eingestuft wird. Die Schwellenwerte hierfür werden um 20 Prozent erhöht. Es zählen somit mehr Unternehmen als bisher zu den kleinen und mittleren Betrieben, für die weniger aufwendige Informations-Pflichten gelten.

Die neuen Größenklassen

Als klein gelten künftig Unternehmen, auf die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien zutreffen:
 
  • Bilanzsumme bis maximal 4,8 Millionen Euro 
  • maximal 9,8 Millionen Euro Umsatzerlöse 
  • maximal 50 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Als mittelgroß gelten künftig Unternehmen, auf die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien zutreffen:
 
  • Bilanzsumme bis maximal 19,2 Millionen Euro 
  • maximal 38,5 Millionen Euro Umsatzerlöse 
  • maximal 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt