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Grafschafter Volksbank eG
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Lastschriften europaweit

SEPA-Basis-Lastschrift

Seit 2009 lässt sich mit dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren Geld einziehen. Dazu können Sie im Inland und auch grenzüberschreitend die SEPA-Basis-Lastschrift nutzen.

SEPA-Basis-Lastschrift im Überblick

Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugsermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Bekommen Sie eine Zahlung, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat und ziehen sie mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung immer mit IBAN und BIC an. Jeder Lastschrift-Einreicher benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.

Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen teil

Die SEPA-Basis-Lastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank Ihres Zahlungspartners diese ebenfalls unterstützt. Sprechen Sie Ihren Zahlungspartner und im Zweifel auch seine Bank hierauf an. Ihre Grafschafter Volksbank eG und alle Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland nehmen seit November 2009 am neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teil.

Widerspruchsfrist

Sollte einmal mit einer SEPA-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Frist wird ab dem Fälligkeitstermin (auch „Tag der Belastungsbuchung“) gerechnet. Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen.