Sie müssen - wie bisher - nur dann Provision zahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht.
Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn Sie dem Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen. Besichtigungen etc. werden - wie bisher - nicht abgerechnet. Wenn Sie sich die Immobilie also zunächst ansehen wollen, dann ist dies weiterhin unverbindlich.
Sollten Sie nach der Besichtigung letztlich kein Interesse an dem Objekt haben, müssen Sie - wie bisher - nichts weiter unternehmen, also auch nicht widerrufen. Wir werden Ihnen keine Rechnung stellen. Über eine kurze Information würden wir uns allerdings freuen.
Wir können das Widerrufsrecht nicht ausschließen und Sie können nicht generell darauf verzichten, da wir beide an die Vorschriften gebunden sind.
Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung geht auf das Gesetz zurück. Wir haben hierauf keinen Einfluss.
Wenn Sie die Erfahrung gemacht haben, dass Sie ein anderer Makler nicht belehrt hat, dann liegt das daran, dass die Regelungen noch neu und wir schon einen Schritt weiter sind.