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GEPLANT FÜR 01. JANUAR 2026

Frühstart-Rente

Früh vorsorgen mit staatlicher Unterstützung

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Die Frühstart-Rente ist ein zentrales Vorhaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag und soll Eltern dabei unterstützen, frühzeitig für die Altersvorsorge ihrer Kinder ab 6 Jahren vorzusorgen. Mit einem geplanten staatlichen Zuschuss von 10 EUR monatlich will die Bundesregierung einen gezielten Anreiz setzen: Wer früh beginnt, kann langfristig Vermögen aufbauen. Auf dieser Seite erklären wir, wie die Frühstart-Rente funktioniert.

 

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes Förderinstrument, mit dem der Staat die frühzeitige private Altersvorsorge für Kinder unterstützen will: Eltern, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter können demnach einen Altersvorsorgevertrag für ihre Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren abschließen – und erhalten dafür eine monatliche Förderung von 10 EUR vom Staat. Dieses Geld soll in ein „individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorge-Depot“ fließen. 

Die Maßnahme soll Kinder und Jugendliche schon in jungen Jahren für das Thema Altersvorsorge sensibilisieren und helfen, von den langfristigen Renditechancen kapitalgedeckter Anlagen zu profitieren. 

 

Ab wann soll es die Frühstart-Rente geben?

  • Geplanter Start ist der 01. Januar 2026. 
  • Die gesetzlichen Grundlagen befinden sich aktuell in der Ausarbeitung. 
  • Eine endgültige gesetzliche Verabschiedung wird im Laufe des Jahres 2025 erwartet. 

Erst mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Regelungen kann die Förderung tatsächlich beantragt und genutzt werden. 

Sobald es neue Infos zur Frühstart-Rente gibt, melden wir uns direkt bei Ihnen.

 

Wer kann die Frühstart-Rente beantragen?

Nach dem bisherigen Stand der politischen Planung richtet sich die Frühstart-Rente an Eltern bzw. Erziehungsberechtigte. Diese können die Förderung für ihre minderjährigen Kinder beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Antragsberechtigt sind voraussichtlich:

Eltern oder gesetzliche Vertreter mit Wohnsitz in Deutschland.

Personen, die für das Kind einen förderfähigen Vorsorgevertrag abschließen.

Je nach Ausgestaltung des Gesetzes möglicherweise auch andere Sorgeberechtigte oder Verwandte.

 

Voraussetzungen für die Förderung

Die konkreten Förderkriterien sind noch nicht gesetzlich finalisiert. Der Koalitionsvertrag und erste Entwürfe deuten jedoch auf folgende Voraussetzungen hin:

  •  Das Kind muss minderjährig sein und in Deutschland leben. Begünstigt sind voraussichtlich alle Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen (Schule, Studium, Berufsschule). 
  •  Es muss ein Vertrag für ein förderfähiges Altersvorsorge-Produkt abgeschlossen werden. 
  • Die Vertragslaufzeit soll langfristig angelegt sein: Das bedeutet, dass eine Auszahlung frühestens im Rentenalter des Kindes möglich sein soll. 

 

So funktioniert die Förderung

Der Staat zahlt monatlich 10 EUR pro Kind in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot ein. Der Förderbetrag wird dann vermutlich direkt auf den Altersvorsorgevertrag des Kindes überwiesen – ähnlich wie bei der Riester-Zulage. 

Die staatlichen Einzahlungen erfolgen über 12 Jahre (vom 6. bis zum 18. Lebensjahr). Nach dem 18. Lebensjahr können die Depots durch private Einzahlungen weiter bespart werden, sodass ein zusätzlicher individueller Vorsorgebaustein zur gesetzlichen Rente entsteht. Das angesparte Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) ausgezahlt. Ein vorzeitiger Zugriff ist nicht möglich. Die Erträge aus dem Depot bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei. 

 

 

 

So könnte der Ablauf aussehen

Die Eltern schließen einen Vertrag für ein förderfähiges Altersvorsorge-Produkt für ihr Kind ab.

Wir kümmern uns um alles Weitere.

Die Förderung wird monatlich dem Vertrag gutgeschrieben.