OnlineBanking

Rechtliche Hinweise

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente zu Preisen & Leistungen, zum Thema Sicherheit und allgemeine Kundeninformationen auf einen Blick.

Preise & Leistungen

Basiskonto

Mit dem Basiskonto können Sie Überweisungen veranlassen, Geld ein- und auszahlen und die Vorteile des OnlineBankings nutzen.


Beschwerdemanagement

Sie haben Anregungen, Fragen oder Kritik? Über unser Beschwerdeverfahren können Sie Ihr Anliegen gerne einreichen.


EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Im folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Grafschafter Volksbank eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

V6_2025 05 21_Unsere Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Finanzberater

V6_2025 05 21_Unsere Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Finanzmarktteilnehmer

V5_2025 05 21_Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

V5_2025 05 21_Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

V4_2025 05 21_Erklärung über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren


Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht Ihrer Grafschafter Volksbank eG.


Offenlegungsbericht

Der Offenlegungsbericht Ihrer Grafschafter Volksbank eG.



Preisaushang

Der Preisaushang der Grafschafter Volksbank eG.


Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung


Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Grafschafter Volksbank eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Kundeninformationen

Verbraucherinformation nach Artikel 106 EU-Zahlungsdiensterichtlinie

Mit diesem Merkblatt der Europäischen Kommission informieren wir Sie über Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen.


Common Reporting Standard

Mit dem Common Reporting Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit können Staaten untereinander Daten austauschen. So erhalten die Finanzbehörden regelmäßig Finanzinformationen aus dem Ausland, um eine gerechte Besteuerung sicherzustellen.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.


FATCA

Hier finden Sie Informationen zur Meldepflicht für US-amerikanische Konto- und Depotinhaberinnen und -inhaber.  


Hinweis zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Aktuelle Regelungen, Hinweise bei längerer Nutzung des Dispositionskredites und die neue gesetzliche Beratungspflichten.

Gesetzliche Kontenwechselhilfe gemäß Zahlungskontengesetz

Hier finden Sie Informationen zur gesetzlichen Kontenwechselhilfe gemäß Zahlungskontogesetz.


Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

Hier finden Sie Informationen zur Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister.  


Liquiditätsmanagementtools nach KAGB

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.


Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht (Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO).


  • Vorvertragliche Information für Darlehensvermittlung und Beratung

    Gemäß Artikel 247 § 13 EGBGB finden Sie hier die  vorvertraglichen Entgeltinformationen.


Ihre Kenntnisse über Finanzinstrumente

Sie möchten Finanzinstrumente wie Wertpapiere erwerben oder dies zukünftig tun? Dann ist es uns wichtig, dass wir Ihre Kenntnisse über Finanzinstrumente einschätzen können. Das können wir nur, wenn wir uns über Fragestellungen von Ihren Kenntnissen ein Bild verschafft haben. Hierzu sind wir rechtlich verpflichtet.


Zahlungskontengesetz: Informationen zur Entgelttransparenz nach den §§ 5 bis 19 ZKG

  • Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)
    Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG finden Sie hier die vorvertraglichen Entgeltinformationen.
  • Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten
    Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 ZKG in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG finden Sie hier ein Glossar, das die Funktionsweise bestimmter Zahlungsverkehrsdienstleistungen erklärt.

Sicherheit

Banking & Sicherheit

Die Sicherheit Ihrer Finanzen ist uns wichtig. Deshalb informieren wir Sie hier über verschiedene Sicherheitsverfahren und aktuelle Sicherheitsthemen.


Phishing-Warnungen

Schützen Sie Ihr Konto und Ihre Kreditkarte vor dem Zugriff durch Betrügerinnen und Betrüger. Lesen Sie unsere aktuellen Phishing-Warnungen und informieren Sie sich über typische Betrugsmaschen.


PSD2

Hier finden Sie Informationen zu den Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen.

Hinweise zu Wertpapiergeschäften - steuerrechtliche Gründe

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen: Strafrechtlichen Ärger und Verstöße gegen börsenrechtliche Vorschriften vermeiden!

Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren "an sich selbst" kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen! Nach börsenrechtlichen Vorschriften ist darüber hinaus die Eingabe "gegenläufiger Geschäfte" verboten.

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen: Strafrechtlichen Ärger und Verstöße gegen börsenrechtliche Vorschriften vermeiden

Sehr geehrte/r Kundin/Kunde,

als Ihr Partner im Wertpapiergeschäft möchten wir Sie zum Jahresende über die folgenden aufsichtsrechtlichen, ggf. strafrechtlich relevanten und börsenrechtlichen Regelungen informieren.

Ende des Jahres nimmt erfahrungsgemäß der problematische, zeitgleiche Verkauf und Kauf derselben Wertpapiere aus steuerlichen Gründen – Realisierung steuerlicher Verluste oder Gewinne – zu.

Damit steigt das Risiko, dass Sie als Anleger bei der Ordererteilung eine strafbare Marktmanipulation begehen. Aufgrund der potenziellen Gefahr für Sie als Kunde möchten wir Sie für dieses wichtige Thema sensibilisieren.

Darüber hinaus machen wir auf börsenrechtliche Vorschriften aufmerksam, die Handelsteilnehmern die Übermittlung sog. „Cross-Trades“ an die Börse verbieten. Vor allem im Online-Brokerage sind die einschlägigen börsenrechtlichen Vorschriften auch von Ihnen als Kunde und mittelbarem Handelsteilnehmer zu beachten.

Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren „an sich selbst“ kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen. Nach börsenrechtlichen Vorschriften ist darüber hinaus die Eingabe „gegenläufiger Geschäfte“ verboten.

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen

Verkaufen Kunden Wertpapiere an sich selbst oder – nach vorheriger Absprache – an andere Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe. Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet. Dies ist jedoch nach gesetzlichen bzw. börsenrechtlichen Vorschriften nicht zulässig. Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten „mit sich selbst Geschäfte“ („Wash-Trades“) und „abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen“, z. B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden („Pre-Arranged Trades“).

Mit sich selbst Geschäft („Wash-Trade“):

Bei einem „mit sich selbst Geschäft“ („Wash-Trade“) handeln Personen in demselben Wertpapier mit sich selbst. In diesem Fall werden typischerweise fast gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order (Verkauf und Kauf) für dasselbe Wertpapier in das Online-Brokerage System eingegeben; entweder über das Depot bei derselben Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.

Abgesprochenes Geschäft („Pre-Arranged Trade“):

Bei einem „abgesprochenen Geschäft“ („Pre-Arranged Trade“) sprechen sich zwei oder mehrere Personen beim Verkaufs- und Kaufauftrag mit im Wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen vorher ab. Typischerweise erfolgen ein Verkauf und Kauf fast gleichzeitig. Als abgesprochen gelten auch Geschäfte, die mittels Depot-Vollmacht z. B. über das Depot vom Ehepartner, Kindern, Eltern oder Freunden abgewickelt werden.

Was ist darüber hinaus börsenrechtlich unter verbotenen „Cross-Trades“ zu verstehen?

Zusätzlich zu dem in der MAR (EU-Marktmissbrauchsverordnung, Art. 12 und Art. 15) verankerten Verbot der Marktmanipulation ergibt sich auch aus börsenrechtlichen Vorschriften, dass die Eingabe „gegenläufiger Geschäfte“ verboten ist: Wir verweisen diesbezüglich u. a. auf § 3 Abs. 1 der Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. Hiernach dürfen Orders, die dasselbe Wertpapier betreffen und sich sofort ausführbar gegenüberstünden, nicht wissentlich von einem oder mehreren Börsenhändlern eines Unternehmens eingegeben werden.

Ebenso wenig dürfen Börsenhändler unterschiedlicher Unternehmen nach vorheriger Absprache Orders eingeben, die dasselbe Wertpapier betreffen und sich sofort ausführbar gegenüberstünden (sog. „Pre-Arranged Trades“). Bitte beachten Sie, dass diese Verbote auch Sie als Kunde betreffen, wenn die hier erwähnten Orders von Ihnen ausgehen. Insbesondere beim Online-Brokerage müssen auch Sie die Vorgaben der Börsenordnung und der weiteren börsenrechtlichen Vorschriften beachten, beispielsweise § 37 Absatz 2 Nr. 3 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse.

Verstöße gegen die genannten börsenrechtlichen Vorschriften können durch den Sanktionsausschuss, beispielsweise der Frankfurter Wertpapierbörse, geahndet werden. Wir sind daher angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass auch Sie als mittelbarer Handelsteilnehmer für die bestehenden Verbote sensibilisiert werden. Dies soll dazu beitragen, dass unzulässige Orders nicht in das beim Online-Brokerage genutzte Orderrouting-System eingegeben und börsenrechtliche Verstöße vermieden werden.

Bitte machen Sie sich mit den börsenrechtlichen Vorschriften vertraut. Die jeweils geltende Fassung der Börsenordnung können Sie ebenso wie die weiteren börsenrechtlichen Vorschriften kostenlos auf der Internetseite der jeweiligen Börse abrufen. Zum Beispiel finden sie das Regelwerk der Frankfurter Wertpapierbörse unter

https://www.deutsche-boerse-cash-market.com/dbcm-de/meta/frankfurter-wertpapierboerse-regelwerke

Wie mache ich es richtig:

Achten Sie bitte immer darauf, dass die zuerst eingegebene Order bereits zur Ausführung gekommen ist, bevor Sie die zweite Order zum selben Wertpapier in das System eingeben.

Sie können die Orders beispielsweise auch an zwei unterschiedlichen Börsenplätzen platzieren. Bitte prüfen Sie hierbei vorher die Handelbarkeit und Liquidität des entsprechenden Wertpapiers an der jeweils ausgewählten Börse.

Mögliche rechtliche Folgen einer verbotenen Marktmanipulation:

Verbotene Marktmanipulation kann von den Strafverfolgungsbehörden als Straftat oder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Gesetz sieht in diesen Fällen empfindliche Geldbußen von bis zu Fünf Millionen Euro und sogar Freiheitsstrafen von bis zu Fünf Jahren vor. Auch der Versuch einer Marktmanipulation ist strafbar.