Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Grafschafter Volksbank eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Grafschafter Volksbank eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Vorstände der Grafschafter Volksbank
von links: Andreas Kinser und Gregor Neuhäuser

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

v.l.n.r. vorne: Jan Averes, Britta Friemann, Ludger Ennen, Gerd-Dieter Hebestreit, Johannes Hensen, Hartmut Lönink v.l.n.r hinten: Christina Janitschke, Stephanie Weggebakker, Christa Willenborg

Der Aufsichtsrat setzt sich seit dem 29.06.2022 aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Vorsitzender Ludger Ennen, Nordhorn, Steuerberater
  • Stellv. Vorsitzende Britta Friemann, Nordhorn, Fleischerin
  • Gerd-Dieter Hebestreit, Schüttorf, Kfm. Leiter
  • Johannes Hensen, Veldhausen, Geschäftsführer
  • Christina Janitschke, Emlichheim, Rechtsanwältin
  • Christa Willenborg, Bad Bentheim, Landwirtin
  • Jan Averes, Nordhorn, Geschäftsführer
  • Stephanie Weggebakker, Ringe, Juristin
  • Hartmut Lönink, Nordhorn/Hesepe, Landwirt

 


Generalversammlung

Mitglieder bestimmen mit

Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer Grafschafter Volksbank eG mitwirken. Dabei besitzt jedes Mitglied in der Generalversammlung eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hat.

Aufgaben der Generalversammlung

Die Generalversammlung der Mitglieder ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Generalversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.


Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.