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Wichtige Informationen zur Umstellung auf die elektronische Rechnung

Ab dem 01.01.2027 stellen wir die Konto- und Darlehensabrechnungen für Firmenkundinnen und Firmenkunden aufgrund gesetzlicher Anforderungen auf die elektronische Rechnungsstellung um.

Was bedeutet das für Sie?

  • Ihre Abrechnungen werden künftig digital bereitgestellt – entweder im elektronischen Postfach oder über Ihre Zahlungsverkehrssoftware (HBCI/FinTS bzw. EBICS).
  • Ein Versand per Post ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen. 
  • Voraussetzung für den Abruf der Dokumente ist ein aktiver Online-Zugang. 

Das sollten Sie jetzt prüfen

  • Kontrollieren Sie, ob bereits ein Online-Banking-Zugang für die Verwaltung Ihrer Geschäftskonten eingerichtet wurde. 
  • Falls noch kein Zugang vorhanden ist, empfehlen wir eine zeitnahe Einrichtung. 
  • Bei juristischen Personen, beispielsweise einer GmbH, wird der Online-Zugang für eine vertretungs- oder verfügungsberechtigte Person eingerichtet und nicht direkt für das Unternehmen. 

Fragen und Antworten zur Umstellung der Kontoabrechnung auf E-Rechnung

Für welche Konten gilt die Umstellung?
  • Die elektronische Rechnungsstellung betrifft Vertragsabrechnungen von Kontokorrentkonten, Darlehenskonten, Avalen sowie Kündigungs- und Tagesgeldkonten.

Sind Privatkunden ebenfalls betroffen?
  • Ja. Sofern Kontoauszüge bereits elektronisch bereitgestellt werden, ergeben sich für Privatkunden grundsätzlich keine wesentlichen Änderungen.

Wann werden die E-Rechnungen bereitgestellt?
  • Die Bereitstellung erfolgt wie bisher in der Regel monatlich zum Monatsende. 

In welchem Dateiformat stehen die E-Rechnungen zur Verfügung?
  • Die Rechnungen werden im ZUGFeRD-Format bereitgestellt. Dieses kombiniert eine lesbare PDF-Datei mit einer eingebetteten XML-Datei für die maschinelle Verarbeitung.

Wo finde ich die E-Rechnungen?
  • Die Dokumente werden automatisch im elektronischen Postfach des Kontoinhabers hinterlegt und können dort eingesehen werden.

Fallen zusätzliche Kosten an?
  • Nein. Die Umstellung auf die elektronische Rechnung ist für Sie nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Hat die Umstellung Auswirkungen auf meine Kontoauszüge?
  • Nein. Ihre Kontoauszüge erhalten Sie weiterhin wie gewohnt. Die Änderung betrifft ausschließlich die Kontoabrechnungen.

Was passiert, wenn ich die E-Rechnungen nicht abrufe?
  • Die Rechnungen werden im elektronischen Postfach gespeichert und können dort jederzeit auch nachträglich eingesehen und heruntergeladen werden.

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