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Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

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Was bedeutet die Einführung des neuen Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) für die GbR im Allgemeinen?
  • Dieses Gesetz verfolgt u.a. das Ziel, das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse der Gesellschaften und Gesellschafter anzupassen.
  • Daraus resultierend ergibt sich für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die Veränderung, dass zukünftig zwischen einer rechtsfähigen GbR und einer nicht rechtsfähigen GbR unterschieden wird.
  • Die Eintragung einer GbR in das Gesellschaftsregister ist aber keine Voraussetzung für die Erlangung der Rechtsfähigkeit, sondern sie ist grundsätzlich freiwillig.
Was ist der Unterschied zwischen einer rechtsfähigen und einer nicht rechtsfähigen GbR?
  • Die nicht rechtsfähige GbR dient den Gesellschaftern (nur) zur Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses untereinander. Sie tritt nach außen nicht in Erscheinung.
  • Die rechtsfähige GbR mit eigenem Vermögen kann hingegen auch am Rechtsverkehr teilnehmen. Damit geht das MoPeG konsequent vom Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft aus.
Wo wird das Gesellschaftsregister geführt?
  • Das Gesellschaftsregister wird von den Amtsgerichten geführt.
  • Registerauszüge können über www.handelsregister.de abgerufen werden.
Wie erfolgt die Eintragung in das Gesellschaftsregister?
  • Antrag zur Eintragung durch alle Gesellschafter gemeinsam beim örtlichen Registergericht unter Mitwirkung eines Notars
  • Die Anmeldung muss Namen und Sitz, Anschrift der GbR, Angaben zu ihren Gesellschaftern (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort) und zu deren Vertretungsbefugnissen enthalten
  • Mit Eintragung ist die GbR verpflichtet, den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ zu führen