Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Immobiliengeschäft der Grafschafter Volksbank eG

Unsere Angebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

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Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.

Mit Abschluss eines durch die Tätigkeit der Grafschafter Volksbank eG zustande gekommenen Kauf-/ Mietvertrages ist die ortsübliche Nachweis-/ Vermittlungsgebühr – errechnet aus dem tatsächlichen Kauf-/ Mietpreis - zu zahlen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.

Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluss die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. Sofern ein von uns nachgewiesener Mieter oder Pächter innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Miet- bzw. Pachtvertrages das Grundstück bzw. Miet-/ Pachtobjekt ankauft, verpflichtet dies ebenfalls zur Zahlung der ortsüblichen Maklerprovision., hierbei kann die bereits gezahlte Provision für die Vermietung/ Verpachtung in Anrechnung gebracht werden.

 

Verkäuferprovision: Nachweis-/ Vermittlungsgebühr

3,57% vom Kaufpreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

 

Käuferprovision: Nachweis-/ Vermittlungsgebühr

3,57% vom Kaufpreis ink. gesetzlicher Umsatzsteuer

Für die Vermittlung von Neubau-Wohnungen gelten gesonderte Bedingungen

(siehe jeweiliger Verkaufsprospekt)

 

Vermieterprovision: 2 Monatsmieten zzg. gesetzlicher Umsatzsteuer

Mieter-/Vermieterprovision: Gewerblich: 2 Monatsmieten zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer

 

Pachtprovision: Die Laufzeit der Pacht beträgt fünf Jahre. Exklusive dieser Fünfjahrespacht wird eine Maklerprovison für den Pächter von 5,00 % zzg. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig.