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Mehr Transparenz für den Zinssatz Ihres Dispokredites

 

Der aktuelle Zinssatz für Ihren Dispositionskredit beträgt 9,90 %. Zusätzliche Zinsen für geduldete Überziehungskredite berechnen wir nicht.  

Außerdem möchten wir als Grafschafter Volksbank eG den Sollzins nicht auf mehr als diese 9,90 % erhöhen. Um dieses Ziel angesichts der momentan steigenden Referenzzinsen zu erreichen, werden wir den unten beschriebenen Aufschlag im Rahmen unserer regelmäßigen Überprüfung entsprechend herabsetzen.

Zinsgleitklausel

Den Zinssatz (=Sollzins) für Ihren eingeräumten Dispokredit haben wir für Sie noch transparenter gestaltet. Eine Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt monatlich anhand der Veränderungen des Durchschnittssatzes für den 3-Monats-Euribor (="Referenzzins"). Dieser wird in den Berichten der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) unter dem Kürzel SU0316 veröffentlicht.

Ihr Sollzins für den Dispositionskredit setzt sich zusammen aus dem genannten Referenzzins zuzüglich einem Aufschlag in Höhe von 7,458 %

Berechnungsbeispiel für Ihren Dispokredit

Referenzzins zum 31.03.2025
2,442 %
Aufschlag    7,458 %
Ihr Sollzins    9,90 %

Quartalsweise zum Monatsende wird der Referenzzins neu festgestellt. Bei einer Änderung von 0,25 %-Punkten zum aktuellen Referenzzins wird ihr Sollzins entsprechend angepasst.

Gerne beantwortet unser Euregio Banking (Tel.: 05921 172-0) oder Ihr Kundenberater Ihre Fragen zum Dispositionskredit.

Alle Informationen zu weiteren Preisen und Leistungen finden Sie in allen Geschäftsstellen Ihrer Grafschafter Volksbank.

 

Wie sicher ist meine Geldanlage bei der Grafschafter Volksbank?

Einlagensicherung und Institutsschutz:

Die Grafschafter Volksbank eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten, bei denen ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvent zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden - darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen - geschützt.

www.bvr-institutssicherung.de

www.bvr.de/SE