1. Gegenstand der Fernwartungsvereinbarung
Gegenstand dieser Vereinbarung sind Fernwartungsleistungen bezogen auf die Banking-Produkte/ Software der Grafschafter Volksbank eG auf den EDV-Anlagen des Kunden in der/in den zum Zeitpunkt der Fernwartung vorgefundenen Konfiguration(en). Hierzu wird die Software Bomgar in der aktuellen Version von der Grafschafter Volksbank eG zur Verfügung gestellt. Die Fernwartungsleistungen beschränken sich ausschließlich auf die aktuelle Programmversion. Die Wartung von Fremdsoftware und Computerhardware ist nicht Gegenstand der Vereinbarung. Der Kunde gestattet ausdrücklich, dass der Ablauf der Fernwartung von der Grafschafter Volksbank eG zu seiner und der Sicherheit der Grafschafter Volksbank eG digital aufgezeichnet, gesichert auf den Servern der Grafschafter Volksbank eG bzw. deren Rechenzentrum gespeichert und für Beweiszwecke 1 Jahr archiviert wird. Anschließend wird die Aufzeichnung gelöscht.
2. Leistungen
Der Fernwartungsservice wird zu den üblichen Geschäftszeiten der Grafschafter Volksbank eG erbracht. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Fernwartungsservices:
• Unterstützung bei Problemen in der Anwendung
• Analyse von Fehlersituationen und Ablaufstörungen der Anwendung
• Suche nach möglichen Fehlerursachen in der Anwendung
Die Leistungserbringung erfolgt vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit der Anwendung. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Erbringung dieser Leistung besteht nicht.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat stets die aktuelle lizenzierte Version der vertragsgegenständlichen Software zu nutzen. Zur Fehleranalyse durch die Grafschafter Volksbank eG hat der Kunde den Fehler möglichst genau zu beschreiben. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die aktuelle Datensicherung in geeigneter Form, die auch eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten gewährleistet. Der Kunde hat seine EDV-Systeme und Datenbestände durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen, wie z. B. Passwortschutz, Firewallsysteme und Virenscanner, hinreichend zu schützen. Gelangt der Bankberater im Verlauf der Fernwartung in Kenntnis sicherheitsrelevanter Passwörter, wird der Kunde diese unmittelbar nach Abschluss der Fernwartung ändern.
4. Vertragslaufzeit/Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt werden.
5. Haftung
5.1 Die Grafschafter Volksbank eG betreibt die Fernwartung unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt und Verfügbarkeit.
Für eingetretene Schäden haftet die Grafschafter Volksbank eG nur insoweit, als ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Grafschafter Volksbank eG nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat.
5.2 Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Grafschafter Volksbank eG für die Verfügbarkeit externer Internet Services oder von Leitungen, die nicht im Einflussbereich der Grafschafter Volksbank eG liegen, keine Haftung übernimmt. Insbesondere hat die Grafschafter Volksbank eG den Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen nicht zu vertreten.
5.3 Die Haftung der Grafschafter Volksbank eG ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Schadensersatzansprüche des Kunden aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden sowie solche Schäden, die dem Herrschafts- und Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind.
5.4 Ein Mitverschulden des Kunden wird zu Gunsten der Grafschafter Volksbank eG berücksichtigt. Für die Sicherung von Datenbeständen ist der Kunde selbst verantwortlich.
Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, sofern der Verlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von der Grafschafter Volksbank eG verursacht wurde. Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf denjenigen Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
5.5 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schadenersatzansprüche wegen etwa übernommener Garantien, für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Datenschutz, Geheimhaltung
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erfolgt. Der Kunde ist selbst für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung verantwortlich.
Die mit der Fernwartung betrauten Mitarbeiter der Grafschafter Volksbank eG sind zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet. Über die Konsequenzen einer Verletzung der Datenschutzvorschriften wurden sie schriftlich belehrt.
Die Grafschafter Volksbank eG verpflichtet sich, die bei der Wartungsmaßnahme erhaltenen personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald diese für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden.
7. Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der Grafschafter Volksbank eG gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr auch nicht vor Erfüllung der Pflichten der Grafschafter Volksbank eG gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Grafschafter Volksbank eG
Bahnhofstr. 23
48529 Nordhorn
Email : info@grafschafter-volksbank.de
8. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
8.1 Soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Grafschafter Volksbank eG vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
8.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
9. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Soweit die vorstehenden Regelungen nicht abschließend sind, finden die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Grafschafter Volksbank eG Anwendung. Des Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Grafschafter Volksbank eG und die Ergänzenden Bedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung von Kundendaten gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
9.1 Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Soweit die Grafschafter Volksbank eG bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet oder aber Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen im Auftrag vorgenommen wird, und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann, werden die "Ergänzenden Bedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung von Kundendaten gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vertragsbestandteil. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung."
Ablaufbeschreibung Fernwartung
Der Kunde startet die Fernwartung über die Internetpräsenz der Grafschafter Volksbank eG. Hierzu wird die Software wahlweise auf dem PC des Kunden gespeichert, oder direkt von der Webseite heraus gestartet. Für die Fernwartung wird keine Software auf dem Rechner des Kunden installiert. Die Anwendung benötigt keine Installation, sondern ist direkt aufrufbar. Nach Starten der Applikation erhält der Kunde vom Bankmitarbeiter eine ID und trägt diese in die Software ein. Ab dann kann der Mitarbeiter den Bildschirm des Kunden sehen und wenn gewollt die Steuerung übernehmen. Nach schließen der Software ist ein erneuter Zugriff des Bankmitarbeiters nicht möglich.