Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Ein Win-Win für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

In Deutschland ist die Quote der Arbeitslosen so niedrig, wie seit Jahren nicht mehr. Der deutsche Mittelstand klagt auf der anderen Seite über einen hohen Fachkräftemangel. Wer heute kompetente Mitarbeiter für sich und sein Unternehmen gewinnen will, muss überzeugen! Er muss ein verantwortungsbewusster & attraktiver Arbeitgeber sein - dazu gehört auch das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Die Vorteile für Arbeitgeber:

  • Stärkung der Wettbewerbskraft durch modernes Firmenversorgungssystem
  • Sozial- und Mitarbeiterverantwortung und dadurch hohe Attraktivität am Arbeitsmarkt
  • Bindung & Motivation qualifizierter Mitarbeiter
  • Imagegewinn Ihres Unternehmens

Durchführungswege der bAV

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Man unterscheidet fünf Varianten, die so genannten Durchführungswege.

Direktversicherung

Die klassische Lösung der betrieblichen Altersversorgung und die am häufigsten gewählte Form ist die Direktversicherung.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist die betriebliche Altersversorgung speziell für kleine und mittelständische Unternehmen.

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist in Deutschland der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Mit ihm können Mitarbeiter von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren.

Unterstützungskasse

Wer viel verdient, hat in der Regel große Versorgungslücken im Alter. Mit der Unterstützungskasse können insbesondere Führungskräfte bzw. besser verdienende Mitarbeiter diese steuerbegünstigt schließen.

Pensionszusage

Die besonders flexible betriebliche Altersversorgung für Führungskräfte und Gutverdienende. Bei der Pensionszusage kann die Höhe der Leistungen frei vereinbart werden.


bAV-Reform zum 1. Januar 2018

Was ist neu?

Die Politik hat auf die gesteigerte Lebenserwartung und die sinkende gesetzliche Rentenleistung reagiert und im Juli 2017 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet. Dieses Gesetz ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

Welche Chancen bietet die bAV-Reform Ihrem Unternehmen?

Mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland haben eine betriebliche Altersvorsorge. Mit der Reform ist diese für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer noch attraktiver geworden.

  • Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze
  • 15 % Pflichtzuschuss vom Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung ab 2019
  • Erweiterte Einzahlungsmöglichkeiten in die bAV
  • Neue Freibeträge für die Altersversorgung bei der Grundsicherung
  • Wahlrecht des Arbeitnehmers bei Insolvenz des Unternehmens

  • Abschaffung Riester-Doppelvereinbarung in der bAV
  • Erhöhung der Grundzulage ab 2018 ab 175 Euro (aktuell 154 Euro)
  • Neuer bAV-Förderbeitrag 
  • Stärkung tarifvertraglicher Regelungen durch Sozialpartnermodell

Mitarbeiterbindung staatlich unterstützt

Der neue bAV-Förderbeitrag gilt seit dem 1. Januar 2018. Sie können Ihre Mitarbeiter bis 2.200 Euro gezielt fördern und mit staatlicher Unterstützung an sich binden. Zahlen Sie den Arbeitgeberzuschuss in von 240 bis 480 Euro im Jahr in die bAV Ihrer Mitarbeiter ein. 30 Prozent des Beitrags können Sie über die Lohnsteuerverrechnung direkt einbehalten bzw. werden Ihnen vom Finanzamt zurückerstattet.

Neuer Pflicht-Arbeitgeberzuschuss

Der Arbeitgeber zahlt am 2019 immer 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss auf den Beitrag zur Entgeltumwandlung, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart. Dies gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarung der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ab dem 1. Januar 2019 sowie für bestehende Vereinbarungen ab dem 1. Januar 2022.

Mehr Gestaltungsspielraum

Seit dem 1. Januar 2018 können Tarifvertragsparteien eine neue Art der Zusage in der bAV vereinbaren: Die Beitragszusage. Hier garantieren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ausschließlich die Zahlung der Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge. Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber können die Anwendung vereinbaren. Allerdings muss die jeweilige Versorgungseinrichtung zustimmen.